Die Einholung so genannter Dienstbarkeiten – wie beispielsweise das Wegerecht – ist für den Laien nicht immer leicht zu durchschauen und zu bewerkstelligen. Für eine Leitungsverlegung (Gas, Strom, Kanal oder auch Trinkwasser) auf privaten und öffentlichen Grundstücken muss der Leitungsbetreiber eine solche Dienstbarkeit einholen.
Wir übernehmen im Rahmen unseres Dienstleistungsangebotes zum Wegerecht für alle Leitungsbetreiber folgende Arbeiten:
Im Rahmen der Grundbuchbereinigung erarbeiten wir auf Grundlage vorhandener Bestandspläne oder Aufmessung der Leitungen die Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen bei den zuständigen Behörden
Wir helfen Ihnen ebenfalls bei der rechtlichen Absicherung der Leitungsrechte (z.B. Energie, Abwasser) im Rahmen des Grundbuchbereinigungsgesetzes (Grundbuchbereinigungsverfahren für Leitungen, die vor dem 3.Oktober 1990 für die öffentliche Versorgung genutzt wurden bzw. einem öffentlichen Zweck dienten).